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Patientenpflege & Versorgung

Patientenpflege & Versorgung

Krankenpflege. Hilfsmittel, die beim Helfen helfen. Die Krankenpflege ist ein breites Feld. Die wichtigsten Bereiche in diesem Berufsfeld sind die Grundpflege und die Behandlungspflege. Denn es geht um die optimale Versorgung des Patienten mit seinen Grundbedürfnissen und den medizinischen Anforderungen. Gut, dass es Hilfsmittel gibt, die den Patienten gut tun und das Pflegepersonal bei der Arbeit entlasten. Und gut zu wissen, welche Hilfsmittel man am besten wo einsetzt. Ob im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen oder bei der Pflege zu hause. Hier eine kurze Exkursion rund um die Produkte dazu.
Freibetrag Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 226 Abs. 2 SGB V)

Freibetrag Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 226 Abs. 2 SGB V)

Renten (1/20 d. Bezugsgröße West) Kapital (120-fache Rente) 169,75 € mtl. 20.370 € / Betriebliche Altersversorgung Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung West 87.600 € p.a. 85.200 € p.a. 7.300 € mtl. 7.100 € mtl. Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost 59.850 € p. a. 4.987,50 € mtl. Bezugsgröße Sozialversicherung (§ 18 SGB IV) West 40.740 € p. a. 39.480 € p. a. 3.395 € mtl. 3.290 € mtl. Steuerfreie Höchstbeiträge für DV, PK, PF (§ 3 Nr. 63 EStG) 8 % d. RV-BBG West 7.008 € p. a. 584 € mtl. Sozialversicherungsfreie Höchstbeiträge für DV, PK, PF (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) 4 % d. RV-BBG West 3.504 € p. a. 292 € mtl. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) 4 % d. RV-BBG West 3.504 € p. a. 292 € mtl. Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) 1/160 d. Bezugsgröße West Portabilität/Höchstgrenze des Übertragungswerts (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BetrAVG) RV-BBG West 87.600 € p. a. Abfindungsgrenzen (§ 3 BetrAVG) Renten (1 % d. Bezugsgröße) Kapital (12/10 d. Bezugsgröße) 33,95 € mtl. (West) 4.074 € (West) 32,50 € mtl. (Ost) 3.948 € (Ost) Insolvenzsicherungshöchstgrenze (§ 7 Abs. 3 BetrAVG) Renten (3-fache Bezugsgröße) Kapital (120-fache Rente) 10.185 € mtl. (West) 1.222.200 € (West) 9.870 € mtl. (Ost) 1.184.400 € (Ost) Förderbetrag (30 %) für Niedrigverdiener bis maximal 2.575 € mtl. (§ 100 EStG) Arbeitgeberbeitrag mind. 240 € p. a. max. 960 € p. a. Freibetrag Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 226 Abs. 2 SGB V) Renten (1/20 d. Bezugsgröße West) Kapital (120-fache Rente) 169,75 € mtl. 20.370 € Basis-Rent
HEALTHCARE IT

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Optimale Kommmunikationslösungen & Abrechnung für Personal und Patient cosmotel IT bietet umfassende Lösungen für Alarmierung und Kommunikation im Gesundheitswesen. Da die Anforderungen von Personal und Patient Smartphones nutzen zu wollen immer mehr zunimmt ist es wichtig dass Ihr Hauptnetzwerk nicht davon beeinträchtigt wird. Als einer der Pioniere in Deutschland im Bereich „Voice over WLAN“ können wir Ihnen unsere ganze Expertise für den Aufbau und Betrieb eines sicheren und schnellem WLAN zur Verfügung stellen. › ALARMIERUNG › PATIENTENABRECHNUNG › DESORIENTIERTEN LÖSUNG Alarmserver, Kommunikationsmanagement, Krankenhauskommunikationstechnik, Lichtrufanlagen für Altenheime und Krankenhäuser, Notrufsysteme für Altenpflege und Krankenpflege, Kommunikationssysteme, Kommunikationslösungen
Alkohol am Steuer, Leistungsverweigerung einer Kfz Versicherung

Alkohol am Steuer, Leistungsverweigerung einer Kfz Versicherung

Trunkenheit am Steuer berechtigt Vollkasko nicht immer zur Leistungsverweigerung. Nicht alle Autofahrer sind vernünftig und setzen sich betrunken nicht ans Steuer. Wer volltrunken mit dem Auto fährt, handelt zwar grob fahrlässig, aber dennoch hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (AZ IV ZR 225/10 aus 2011) entschieden, dass die Kfz-Versicherung nicht zwingend zur Leistungsverweigerung berechtigt ist.
Finanzierungsservice

Finanzierungsservice

Nicht nur clevere Lösungen, vertrauensvoller Umgang und eine gut funktionierende Chemie sind wichtig, sondern auch Hilfestellung in anderen Bereichen! Da gehört für uns der Bereich der Finanzierung. Doch welche Möglichkeit ist für Ihr Unternehmen die Beste? Das „attraktivste und steuerlich günstigste Modell ist für viele Unternehmen ein Leasing. Statt einer Abschreibung über drei Jahre oder mehr, können Sie einfach und bequem die Rate in der Regel sofort als Betriebskosten absetzen. Bei Ablauf der Leasinglaufzeit setzen wir uns mit Ihnen zusammen um festzustellen ob man das System zurückgibt und ein neues least oder ob man gegen einen geringen Ablösebetrag das geleaste System weiter nutzt. Sie wollen Ihr neues System ihr Eigen nennen und es möglichst lange nutzen ohne sich mit Ihrer Liquidität einzuschränken? Mit einer klassischen Finanzierung funktioniert dieses am besten. Je nach Bedarf über eine feste Finanzierungslaufzeit oder ein Zielkauf mit mehreren Monaten Zahlungsziel. Software und Server legal nutzen und einfach und unkompliziert für einen gewissen Zeitraum Ihre Kapazitäten erhöhen! Bei heintze bieten wir Ihnen auch Lösungen zum preiswerten Mieten an. Auf persönliche Anfrage informieren wir Sie gerne und ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten, die jeweiligen Vor- und Nachteile und die eventuellen staatlichen Förderungen für Ihr Unternehmen.
Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement

Ein Qualitätsmanagement ist heute unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Organisation. Ob Industrie, Handel, Krankenhaus, Pflege oder öffentliche Verwaltung, die Ausrichtung auf den Kunden gehört zu den Voraussetzungen erfolgreichen, profitablen Wirtschaftens. Unsere jahrelange branchenübergreifende Erfahrung mit der Einführung und der Weiterentwicklung von QM-Systemen bietet Ihnen die Sicherheit und die Gewähr einer kompetenten und kostengünstigen Beratungsarbeit. Wir bieten Ihnen je nach Bedarf folgende Leistungen: